Für die Nutzung dieses Online Angenbotes
gelten folgende Allgemeine Geschäftsbeidngungen

§1 Vertretung und Gegenstand der Dienstleistung
Der Ostseeseeallee Zimmervermittlungsservice wird vertreten durch Michael Kühne, Hermann-Häcker-Str. 34, in 18225 Kühlungsborn und wird im weiteren als Dienstleister bezeichnet.

Ostseeallee.de versteht sich nicht als Anbieter von Ferienobjekten. Als Anbieter sind solche (juristische) Personen zu identifizieren, welche diese Dienstleistung zum Ziele der Publikmachung Ihres eigenen Angebotes nutzen. Diese Dienstleistung dient der Bekanntmachung und Vermarktung (Vermittlung) dritter Ferienunterkünfte. Als Geschäftskunde und Geschäftspartner verstehen sich die o.g. Anbieter. Den Geschäftspartnern und Geschäftskunden können bestimmte Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden.

§2 Gewährleistung und Haftung gegenüber Mietinteressenten
Ostseeallee.de übernimmt gegenüber den Mietinteressenten keine Gewährleistung für die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen. Die Objektinformationen werden ausschließlich und ohne Kontrolle nach den Angaben der Eigentümer automatisiert erstellt.
Da zugunsten der Mietinteressenten durch die Bereitstellung der Ferienobjektdatenbank eine kostenlose Dienstleistung erbracht wird, ist die Haftung für Schäden, die auf nur fahrlässigem Verhalten des Ostseeallee.de Services, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen.

§3 Rechtsverbindlichkeit von Angeboten
Alle Präsentationen und insbesondere die Preise auf unseren Internetseiten stellen kein rechtsverbindliches Angebot an Mietinteressenten auf Abschluss eines Mietvertrages dar (Invitatio ad offerendum) und können jederzeit abgeändert werden.

Der Abschluss eines rechtsverbindlichen Geschäftes ist erst mir einer eindeutigen (zweiten) Bestätigung sowohl durch den Mietinteressenten als auch durch den Objektanbieter vollzogen.
Der Mietinteressent verpflichtet sich nach letztmaliger (zweiter) Zusage durch einen Anbieter, dieses Angebot wahrzunehmen. Andernfalls kann der Mietinteressent für eventuelle wirtschaftliche Schäden des Anbieters haftbar gemacht werden.
Dies gilt nicht, wenn der Anbieter sein Angebot verspätet abgegeben hat oder fahrlässig falsche Informationen übermittelt.

Der Anbieter verpflichtet sich, nach Abgabe eines gültigen, letztmaligen Angebotes, sein Objekt für den jeweiligen Mietinteressenten zur Verfügung zu stellen. Das gültige Angebot kommt zu Stande, wenn ein Anbieter nach zweiter, ausdrücklichen Anfrage durch den Mietinteressenten bestätigt, dass das zuvor gemachte Angebot, im Sinne des ersten Preisangebotes, gültig bleibt und aufrecht erhalten wird.

§4 Gewährleistung und Haftung gegenüber Geschäftpartnern
Geschäftpartner verstehen sich nach der in §1 genannten Definition.
Der Dienstleister verpflichtet sich, im Rahmen seines Angebotes für die Ausübung, der bei Ihm in Auftrag gegebenen Leistungen. Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für die Vermittlung der eingetragenen Ferienobjekte. Ein verbindliches Rechtsgeschäft für die Vermietung von Ferienobjekten kommt nur zwischen dem Geschäftspartner und dem Mietinteressenten zu Stande. Rechtsgeschäfte zwischen dem Dienstleister und dem Anbieter beziehen sich lediglich auf Servicedienstleistungen zur Vermarktung und zur Vermittlung der Angebote des Anbieters. Zu solchen Servicediesntleistungen zählen z.B. der TopTipp, der TopTipp Flyer Service oder ähnliche Marketingaktionen. Für erfolgreiche Vermittlungen wird eine Vermittlungsprovision fällig.
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis ("Kardinalpflichten") handelt, haftet der Dienstleister nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Der Dienstleister haftet im übrigen - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nach den Regeln der Gesetze und dieses Vertrages mit der Maßgabe, dass eine Haftung für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

§5 Daten des Geschäftspartners
1.) Alle Informationen müssen wahrheitsgemäß und vollständig inklusive gültiger Tagespreise für jedes Ferienobjekt eingegeben werden.

2.) Die Angabe von Internetadressen in nicht dafür vorgesehenen Feldern ist verboten, die Telefonnummer oder andere Kontaktinformationen dürfen ausschließlich in die dafür vorgesehenen Felder geschrieben werden. Die Bewerbung anderer Ferienobjekte insbesondere in Gastgeberkatalogen ist untersagt.

3.) Es steht dem Anbieter frei ein Angebot für einen Objekteverbund einzustellen. D.h. sollten sich in einem Objekt mehrere Ferienwohnungen oder Hotelzimmer befinden, so kann der Anbieter, das Objekt als ganzes bewerben. Sollen verschiedene Ferienunterkünfte verschieden beworben werden, so ist dementsprechen ein neuer Eintrag nötig und dem Anbieter wird für jedes einzelne Objekt eine einzelne Kundennummer zugewiesen.

§6 Preise
1.) Das Einstellen von Ferienobjekten in die Datenbank des Dienstleisters ist für Anbieter kostelos. Ebenfalls kostenlos ist der Upload eines Bildes für dieses Ferienobjekt.

2.) Kosten für den Anbieter entstehen erst mit der Buchung von zusätzlichen Servicesienstleistungen. Die Preise sind sowohl in den FAQ für Anbieter als auch auf den Seiten für die Zusatzservices gelistet.

3.) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§7 Zahlungen, Verzug
Sind fällige Rechnugsbeträge angefallen so gilt:
1.) Rechnungen erhält der Geschäftspartner entsprechend § 14 Abs. 4 UStG in digitaler Form per e-Mail zugesandt (am Ende des Abrechnungsmonats).

2.) Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 3,- Euro berechnet. Mahnungen werden über den herkömmlichen Postweg and den Geschäftspartner versendet.

3.)Im Falle des Verzuges ist der Dienstleister berechtigt die Objekte zu sperren, bis der Kunde die Rechnung beglichen hat, wobei auch während der Sperrung das normale Entgelt berechnet wird.

4.) Ein Mahnbescheid für nicht erfolgte Begleichung einer offenen Rechnung erfolgt nach der 3. Mahnung.

§8 Vertragsschluß und Kündigung
1.) Der Vertrag kommt mit dem Eintrag in das Datenbanksystem des Dienstleisters zustande. Der Vertrag über die Listung im Datenbanksystem des Anbieters ist auf unbefristete Zeit geschlossen und kann von jeder Seite ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
2.) Der Vertrag über Zusatzleistungen kommt mit dem elektronischen Eingang des Buchungswunsches in System des Dienstleisters zustande. Für die Dauer dieses Vertrages gelten die Regeln des gebuchten Zusatzservices.

§9 Rechtsverletzung Dritter
Der Vermieter hat zu gewährleisten, dass durch die Wortwahl und die Wahl der Fotos keine Urheberrechte Dritter, Leistungsschutzrechte, Markenrechte oder Wettbewerbsrechte verletzt werden.

§10 Datenschutz
1.) Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle bekannt werdenden Daten des Anbieters Stillschweigen zu bewahren.
2.) Personenbezogene Daten, welche der Dienstleister im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Service- oder Kommunikationsdienstleistungen erhebt, wird der Dienstleister nur für interne Zwecke verarbeiten oder nutzen, oder wenn eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

§11 Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses / Salvatorische Klausel
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.