Für die Nutzung dieses Online Angenbotes
gelten folgende Allgemeine Geschäftsbeidngungen
§1 Vertretung und Gegenstand der Dienstleistung
Der Ostseeseeallee Zimmervermittlungsservice wird vertreten durch
Michael Kühne, Hermann-Häcker-Str. 34, in
18225 Kühlungsborn und wird im weiteren als Dienstleister bezeichnet.
Ostseeallee.de versteht sich nicht als Anbieter
von Ferienobjekten. Als Anbieter sind solche (juristische)
Personen zu identifizieren, welche diese Dienstleistung
zum Ziele der Publikmachung Ihres eigenen Angebotes
nutzen. Diese Dienstleistung dient der Bekanntmachung
und Vermarktung (Vermittlung) dritter Ferienunterkünfte.
Als Geschäftskunde und Geschäftspartner
verstehen sich die o.g. Anbieter. Den Geschäftspartnern
und Geschäftskunden können bestimmte Dienstleistungen
in Rechnung gestellt werden.
§2 Gewährleistung und Haftung gegenüber Mietinteressenten
Ostseeallee.de übernimmt gegenüber den Mietinteressenten
keine Gewährleistung für die Richtigkeit der ihr zur Verfügung
gestellten Informationen. Die Objektinformationen werden ausschließlich
und ohne Kontrolle nach den Angaben der Eigentümer automatisiert
erstellt.
Da zugunsten der Mietinteressenten durch die Bereitstellung
der Ferienobjektdatenbank eine kostenlose Dienstleistung
erbracht wird, ist die Haftung für Schäden,
die auf nur fahrlässigem Verhalten des Ostseeallee.de
Services, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, ausgeschlossen.
§3 Rechtsverbindlichkeit von Angeboten
Alle Präsentationen und insbesondere die Preise
auf unseren Internetseiten stellen kein rechtsverbindliches
Angebot an Mietinteressenten auf Abschluss eines
Mietvertrages dar (Invitatio ad offerendum) und
können jederzeit abgeändert werden.
Der Abschluss eines rechtsverbindlichen Geschäftes
ist erst mir einer eindeutigen (zweiten) Bestätigung
sowohl durch den Mietinteressenten als auch durch
den Objektanbieter vollzogen.
Der Mietinteressent verpflichtet sich nach letztmaliger
(zweiter) Zusage durch einen Anbieter, dieses Angebot
wahrzunehmen. Andernfalls kann der Mietinteressent
für eventuelle wirtschaftliche Schäden
des Anbieters haftbar gemacht werden.
Dies gilt nicht, wenn der Anbieter sein Angebot
verspätet abgegeben hat oder fahrlässig
falsche Informationen übermittelt.
Der Anbieter verpflichtet sich, nach Abgabe eines
gültigen, letztmaligen Angebotes, sein Objekt
für den jeweiligen Mietinteressenten zur Verfügung
zu stellen. Das gültige Angebot kommt zu Stande,
wenn ein Anbieter nach zweiter, ausdrücklichen
Anfrage durch den Mietinteressenten bestätigt,
dass das zuvor gemachte Angebot, im Sinne des ersten
Preisangebotes, gültig bleibt und aufrecht
erhalten wird.
§4 Gewährleistung und Haftung gegenüber Geschäftpartnern
Geschäftpartner verstehen sich nach der in §1 genannten
Definition.
Der Dienstleister verpflichtet sich, im Rahmen seines
Angebotes für die Ausübung, der bei Ihm
in Auftrag gegebenen Leistungen. Der Dienstleister
übernimmt keine Garantie für die Vermittlung
der eingetragenen Ferienobjekte. Ein verbindliches
Rechtsgeschäft für die Vermietung von
Ferienobjekten kommt nur zwischen dem Geschäftspartner
und dem Mietinteressenten zu Stande. Rechtsgeschäfte
zwischen dem Dienstleister und dem Anbieter beziehen
sich lediglich auf Servicedienstleistungen zur Vermarktung
und zur Vermittlung der Angebote des Anbieters.
Zu solchen Servicediesntleistungen zählen z.B.
der TopTipp, der TopTipp Flyer Service oder ähnliche
Marketingaktionen. Für erfolgreiche Vermittlungen
wird eine Vermittlungsprovision fällig.
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus
dem Nutzungsverhältnis ("Kardinalpflichten")
handelt, haftet der Dienstleister nur für Schäden,
die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen
des Vertrages beruhen und die noch als typische
Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Der Dienstleister haftet im übrigen - aus welchen
Rechtsgründen auch immer - nach den Regeln
der Gesetze und dieses Vertrages mit der Maßgabe,
dass eine Haftung für alle Fälle einfacher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Diese Beschränkungen
gelten nicht für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit.
§5 Daten des Geschäftspartners
1.) Alle Informationen müssen wahrheitsgemäß und
vollständig inklusive gültiger Tagespreise für jedes
Ferienobjekt eingegeben werden.
2.) Die Angabe von Internetadressen in nicht dafür
vorgesehenen Feldern ist verboten, die Telefonnummer
oder andere Kontaktinformationen dürfen ausschließlich
in die dafür vorgesehenen Felder geschrieben
werden. Die Bewerbung anderer Ferienobjekte insbesondere
in Gastgeberkatalogen ist untersagt.
3.) Es steht dem Anbieter frei ein Angebot für
einen Objekteverbund einzustellen. D.h. sollten
sich in einem Objekt mehrere Ferienwohnungen oder
Hotelzimmer befinden, so kann der Anbieter, das
Objekt als ganzes bewerben. Sollen verschiedene
Ferienunterkünfte verschieden beworben werden,
so ist dementsprechen ein neuer Eintrag nötig
und dem Anbieter wird für jedes einzelne Objekt
eine einzelne Kundennummer zugewiesen.
§6 Preise
1.) Das Einstellen von Ferienobjekten in die Datenbank des Dienstleisters
ist für Anbieter kostelos. Ebenfalls kostenlos ist der Upload
eines Bildes für dieses Ferienobjekt.
2.) Kosten für den Anbieter entstehen erst
mit der Buchung von zusätzlichen Servicesienstleistungen.
Die Preise sind sowohl in den FAQ für Anbieter
als auch auf den Seiten für die Zusatzservices
gelistet.
3.) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
§7 Zahlungen, Verzug
Sind fällige Rechnugsbeträge angefallen so gilt:
1.) Rechnungen erhält der Geschäftspartner
entsprechend § 14 Abs. 4 UStG in digitaler
Form per e-Mail zugesandt (am Ende des Abrechnungsmonats).
2.) Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von
14 Tagen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr
von 3,- Euro berechnet. Mahnungen werden über
den herkömmlichen Postweg and den Geschäftspartner
versendet.
3.)Im Falle des Verzuges ist der Dienstleister berechtigt
die Objekte zu sperren, bis der Kunde die Rechnung
beglichen hat, wobei auch während der Sperrung
das normale Entgelt berechnet wird.
4.) Ein Mahnbescheid für nicht erfolgte Begleichung
einer offenen Rechnung erfolgt nach der 3. Mahnung.
§8 Vertragsschluß und Kündigung
1.) Der Vertrag kommt mit dem
Eintrag in das Datenbanksystem des Dienstleisters
zustande. Der Vertrag über die Listung im
Datenbanksystem des Anbieters ist auf unbefristete
Zeit geschlossen und kann von jeder Seite ohne
Angabe von Gründen gekündigt werden.
2.) Der Vertrag über Zusatzleistungen kommt
mit dem elektronischen Eingang des Buchungswunsches
in System des Dienstleisters zustande. Für
die Dauer dieses Vertrages gelten die Regeln des
gebuchten Zusatzservices.
§9 Rechtsverletzung Dritter
Der Vermieter hat zu gewährleisten, dass durch die Wortwahl
und die Wahl der Fotos keine Urheberrechte Dritter, Leistungsschutzrechte,
Markenrechte oder Wettbewerbsrechte verletzt werden.
§10 Datenschutz
1.) Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle bekannt
werdenden Daten des Anbieters Stillschweigen zu bewahren.
2.) Personenbezogene Daten, welche der Dienstleister
im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung
der Service- oder Kommunikationsdienstleistungen
erhebt, wird der Dienstleister nur für interne
Zwecke verarbeiten oder nutzen, oder wenn eine Rechtsvorschrift
es anordnet oder erlaubt.
§11 Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses / Salvatorische
Klausel
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu
betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile
oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage
nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten,
bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und
ihrer Gültigkeit davon unberührt.